Gemafrei - was steckt dahinter?

Wer in öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Geschäften, Restaurants, Hotels, Fitness-Studios, Arztpraxen usw., Musik spielen lassen will oder Medien mit Musik untermalen möchte, um diese öffentlich zu präsentieren oder gewerblich zu nutzen, ohne GEMA-Gebühren entrichten zu müssen, kann sogenannte GEMA-freie Musik beziehen. Der Kunde (Nutzer) erwirbt in der Regel ein einfaches Recht für öffentliche und gewerbliche Nutzung eines Musiktitels.

Ihr Vorteil:

Mit dem Erwerb einer CD oder DVD von Royalty Audio erhalten Sie die Standard-Lizenz, welche eine Weiterverwendung unserer Musik mit Ihrem Produkt oder Projekt, mit bis zu einer Auflage von 1000 Exemplaren gestattet.

Standard Lizenz:

- Private Nutzung jeglicher Art
- Öffentliche Aufführung jeglicher Art
- Hintergundmusik für Homepages
- Audiovisuelle Anwendungen, Messe- und Imagefilme
- Beschallungen von Verkaufsräumen und öffentlichen Einrichtungen
- Vertonung von Film und Video
- Animationen und Multimedia Projekte
- Video- und Computerspiele
- Vertonung von Hörspielen
- Werbe-CDs für Zeitschriften/Magazine
- Weiterverwendung für Compilation Alben/Sampler
- TV, Kino und Radio Werbung
- Podcasting
- Telefonwarteschleifen und Klingeltöne


Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere AGB und Lizenzbestimmungen.

Hinweis:

Für exklusive sowie erweiterte Konditionen wird eine erweiterte Lizenz benötigt. Nähere Informationen diesbezüglich können Sie unseren AGB und Lizenzbestimmungen entnehmen, oder kontaktieren Sie uns via Mail oder Telefon.

Royalty Audio - GEMA-Frei
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